Bestuhlung
Veranstaltungstechnik
Küche
Kirchenraum
Altarraum
Küche
1. OG
Die Anmietung des ZAK ist nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im Verein möglich. Die Mitgliedschaft – sofern sie nicht schriftlich gekündigt wird – verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: